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Gemeinderat

Gemeinderat mit Gemeindeschreiberin

Der Gemeinderat ist gemäss der Gemeindeordnung das einzige Exekutive Organ (sog. Universalbehörde) der Politischen Gemeinde und ist somit ausführende und verwaltende Behörde. Sie besorgt sämtliche Gemeindeangelegenheiten, soweit dafür nicht eine andere Behörde oder die Gemeindeversammlung (Legislative) zuständig ist. Der Gemeinderat übt auch die Funktion der Gesundheitsbehörde, der Sozialbehördesowie der Einbürgerungsbehörde aus. Der Gemeinderat besteht aus fünf Mitgliedern. Die Exekutive wird alle vier Jahre durch die Stimmberechtigten an der Urne gewählt. Jedem Mitglied sind ein oder zwei Ressorts zugeteilt. Damit sind auch die Delegationen in Zweckverbände, öffentliche und private Organisationen, Vereine etc. verbunden.

Die Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderates richten sich nach den übergeordneten Bestimmungen, der Gemeindeordnung sowie der Geschäftssordnung des Gemeinderates.