Aufgabenbereiche der Friedensrichter
Die Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei:
- Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten
- Arbeitsrechtliche Klagen
- Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen
- Unterhaltsklagen
- Erbrechtliche Klagen
- Nachbarschaftsklagen
- Persönlichkeitsverletzungen
AUSNAHMEN:
Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:
- Scheidungs- und Trennungsklagen: Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
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Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern betreffend Mietobjekte über Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten. Das Schlichtungsbegehren ist direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen einzureichen.
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Ehrverletzungsklagen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.