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Friedensrichter

Name

Adresse Kontakt
Markus Döbeli

Winkelacker 11
8458 Dorf

Telefon: 079 744 11 45
E-Mail

FriedensrichterInnen im Kanton Zürich

Aufgabenbereiche der Friedensrichter

Die Friedensrichter führen als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leiten die Verhandlungen bei:

  • Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten                             
  • Arbeitsrechtliche Klagen                                                                                              
  • Klagen aus Motorfahrzeug- und Fahrradunfällen                                         
  • Unterhaltsklagen 
  • Erbrechtliche Klagen                                                                                
  • Nachbarschaftsklagen                                                                             
  • Persönlichkeitsverletzungen

AUSNAHMEN:

Der Friedensrichter ist nicht zuständig bei:

  • Scheidungs- und Trennungsklagen:  Diese sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
  • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern betreffend Mietobjekte über Wohn- und GeschäftsräumlichkeitenDas Schlichtungsbegehren ist direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen einzureichen.     

  • Ehrverletzungsklagen sind bei der Staatsanwaltschaft einzureichen.