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Aufenthaltsausweis

Neuausstellung eines Aufenthaltsweises

Wer sich vorübergehend in einer anderen Gemeinde aufhält hat dort einen Aufenthaltsausweis zu hinterlegen. Dieser Ausweis bestätigt, dass Sie weiterhin Ihren Hauptwohnsitz in Dorf haben. Ihre Steuerpflicht, sowie das Stimm- und Wahlrecht bleibt in Dorf. Mit diesem Ausweis können Sie sich in der gewünschten Gemeinde als Wochenaufenthalter/in anmelden. 

Der Aufenthaltsausweis wird durch die Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde in der Regel für vier Jahre ausgestellt. Sie können den Aufenthaltsausweis unter Vorweisung eines amtlichen Ausweises am Schalter der Einwohnerkontrolle oder über das Onlineformular beziehen.

Kosten: CHF 30.00

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