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Einbürgerungen - Schweizer Bürger

Personen mit schweizerischem Bürgerrecht, welche sich in der Gemeinde Dorf einbürgern möchten, richten bitte ein schriftliches Einbürgerungsgesuch an die Gemeindekanzlei. Ein Ehepaar kann gemeinsam ein Gesuch stellen.

Kriterien für die Einbürgerung von Schweizern

  • Mindestens 2 Jahre wohnhaft in Dorf;
  • Gesuchsteller vermag für sich und seine Familie aufzukommen;
  • Gesuchsteller beachtet die Rechtsordnung.

Vorgehen

  • Das Gesuch mit allen Beilagen ist der Gemeindekanzlei zuzustellen.
  • Der Gemeinderat entscheidet über die Einbürgerung.
  • Der Gesuchsteller wird anschliessend über den Entscheid schriftlich informiert.
  • Nach erfolgter Einbürgerung wird die Einbürgerung im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht.

Dem Gesuch legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

Ledige, getrennte oder geschiedene Personen

  • Personenstandsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes);
  • von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren minderjährigen Kindern eingebürgert werden wollen: zusätzlich das Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung;
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen bei der Bundesverwaltung oder direkt am Schalter der Poststelle);
  • Detaillierte Auszüge aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen beim Betreibungsamt Andelfingen);
  • Bescheinigungen des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre;
  • Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird.

Verheiratete Personen

  • Familien- bzw. Partnerschaftsausweis, nicht älter als 6 Monate (zu bestellen beim Zivilstandsamt des Heimatortes);
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister für Personen, die das 18. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen bei der Bundesverwaltung  oder direkt am Schalter der Poststelle);
  • Detaillierte Auszüge aus dem Betreibungsregister für die letzten fünf Jahre für Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben (zu bestellen beim Betreibungsamt Andelfingen);
  • Bescheinigungen des Gemeindesteueramtes über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen für die letzten fünf Jahre;
  • Erklärung, ob auf das bisherige Bürgerrecht verzichtet wird.