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Handlungsfähigkeitszeugnis

Dieses Zeugnis bestätigt, dass die betreffende Person volljährig (mündig) und nicht bevormundet (urteilsfähig) ist. Es wird durch die Einwohnerkontrolle in Zusammenarbeit mit dem Sozialsekretariat für CHF 30.00 ausgestellt. Sie können das Formular persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abholen oder über den Online-Schalter bestellen.

Notwendig für

  • Erwerb oder Verkauf von Liegenschaften (Notariat)
  • Geschäftseröffnungen
  • Auslandgeschäfte usw.