Feuerverbot im Wald und in Waldnähe im Kanton Zürich
Ab Freitagmittag sind offene Feuer und Feuerwerk im Wald sowie in Waldesnähe verboten. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die stark erhöhte Waldbrandgefahr.
Ab Freitagmittag sind offene Feuer und Feuerwerk im Wald sowie in Waldesnähe verboten. Grund ist die anhaltende Trockenheit und die stark erhöhte Waldbrandgefahr.